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Bern, September 2021 – Umfrage zeigt: Online-Versandhandel von Medikamenten und elektronisches Rezept (E-Rezept) schweizweit ein Bedürfnis

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Die aktuelle und repräsentative Umfrage im Auftrag des Verbandes der Schweizer Versandapotheken (VSVA) erhebt die Bedürfnisse der Schweizerinnen und Schweizer bezüglich Online-Versand von Medikamenten und zur E-Medikation. Die Ergebnisse bestätigen das Potenzial des Versandhandels von rezeptpflichtigen wie nicht rezeptpflichtigen Medikamenten. Zwei Drittel aller 1’052 Befragten möchten ferner ärztliche Rezepte entweder ausschliesslich elektronisch oder sowohl elektronisch…

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Schon bald ein generelles Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland? Medienmitteilung vom 17. Januar 2017

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Die deutsche Ladenapothekerschaft tut sich schwer mit Wettbewerbern, und der Bundesgesundheitsminister lässt sich von der sich beschädigt fühlenden Interessengruppe gerne instrumentalisieren: Hermann Gröhe (CDU) verspricht den Ladenbesitzern den Ausschluss bestimmter Wettbewerber per Gesetz. SPD-Gesundheitspolitik-Experte Karl Lauterbach hat sich demgegenüber auf die Seite der Kranken geschlagen.

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Bundesrepublik Deutschland: Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt Medienmitteilung vom 21. Oktober 2016

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Eindrückliches und patientenfreundliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen künstlich hochgehaltener Medikamentenpreise in der Bundesrepublik Deutschland: Weil es gegen das Gebot des freien Warenverkehrs in der EU verstossen würde, sind Versandapotheken, die von einem europäischen Drittstaat aus Patientinnen und Patienten in der Bundesrepublik bedienen, nicht mehr gehalten, sich an die in der BRD geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zu halten. Diesen Sieg zugunsten von sinkenden Medikamentenpreisen in Deutschland hat eine Patientenorganisation erstritten. Die Ladenapotheker geben sich entsetzt und blasen zum Gegenangriff.

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Wirtschaftlicher Schaden durch gefälschte Medikamente Medienmitteilung vom 8. Oktober 2016

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Allein in der Europäischen Union gehen den dort ansässigen Pharmaunternehmen in jedem Jahr rund 10 Milliarden Euro durch gefälschte Medikamente verloren. Die weltweit zu verzeichnenden Verluste dürften ein Mehrfaches davon betragen. Gefälschte Medikamente gefährden also nicht nur die gesundheitliche Sicherheit der Patientinnen und Patienten, sondern schaden auch der Wirtschaft. VSVA rät daher erneut eindringlich dazu, beim Postbezug von Medikamenten ausschliesslich amtlich zugelassene Versandapotheken zu berücksichtigen – am besten eine in der Schweiz zugelassene Versandapotheke.

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Nur zugelassene Versandapotheken bieten Gewähr für die Echtheit von per Post bezogenen Medikamenten Medienmitteilung vom 8. September 2016

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In regelmässigen Abständen orientieren Zoll- und andere Sicherheitsbehörden über das Abfangen von in Umlauf befindlichen, teilweise gefälschten Medikamenten. Die rigorose Kontrolle an der Grenze wird vom VSVA ausdrücklich begrüsst, denn im Ausland per Post bezogene Medikamente bergen oftmals grosse Risiken. Sicher ist der Medikamentenbezug stets nur dann, wenn die Bezugsquelle eine amtlich zugelassene Apotheke ist. Sämtliche in der Schweiz zugelassenen Versandapotheken können eine maximale Sicherheit gewährleisten.

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Verordnungen zum revidierten Heilmittelgesetz Medienmitteilung vom 8. August 2016

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Am 18. März 2016 hat das Eidgenössische Parlament Ja gesagt zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe – und nun ist auch die Referendumsfrist dagegen abgelaufen. Dennoch tritt das revidierte Gesetz noch nicht in Kraft. Vorerst hat der Bundesrat eine Reihe von Verordnungen anzupassen und neu zu formulieren. Diese Aufgabe fällt ihm zu, weil sich der National- und der Ständerat in wichtigen Fragen nicht einigen konnten und es beide Kammern als den leichteren Weg ansahen, ihre gesetzgeberische Aufgabe an die Exekutive zu delegieren.

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Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe vom Parlament beschlossen Medienmitteilung vom 18. März 2016

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Es hätte der «grosse Wurf» werden sollen: Den Patientinnen und Patienten hätte endlich zu echter Wahlfreiheit bezüglich Bezugskanal der von ihnen benötigten Medikamente verholfen werden sollen, und die Preise für Arzneimittel hätten purzeln sollen, ohne den Forschungs- und Werkplatz Schweiz zu gefährden. Herausgekommen ist ein revidiertes Heilmittelgesetz, das mit leicht verändertem Wortlaut das weitestgehend Gleiche festschreibt wie das derzeit noch geltende. Das neue Recht hält an so gut wie allen alten Zöpfen, darunter auch am Ladenbesuchszwang für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, fest. Einzige Gewinnerin des neuen Gesetzes ist die Bürokratie.

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Ladenbesuchszwang für den Bezug von rezeptfreien Medikamenten? Medienmitteilung vom 29. September 2015

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Schallende Ohrfeige des Bundesgerichts für alle Schweizer Patientinnen und Patienten, die sich die Freiheit nehmen wollen oder – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – müssen, für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht eine Ladenapotheke oder Drogerie zu berücksichtigen, sondern die sich die von ihnen benötigten Arzneimittel lieber per Post zustellen lassen möchten.

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Klares Bekenntnis für die Direktversorgung mit Medikamenten auch seitens des Ständerats Medienmitteilung vom 15. Dezember 2014

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Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten über 30 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, hat mit Freude das Ergebnis der Beratungen zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe im Ständerat zur Kenntnis genommen. Der Ständerat anerkennt die Direktversorgung mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal. Es kann jetzt davon ausgegangen werden, dass Personen, die sich die von ihnen benötigten Medikamente nach Hause liefern lassen wollen oder müssen, dies auch in Zukunft tun können.

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Ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit anerkennt die Direktversorgung mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal Medienmitteilung vom 27. November 2014

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Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten über 30 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, hat das Ergebnis der Vorberatungen zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe in der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) zur Kenntnis genommen. VSVA ist erfreut, dass die Kommission die Direktversorgung mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal anerkennt und an der Entscheidungsfreiheit der Patientinnen und Patienten, über welchen Bezugskanal sie die von ihnen benötigten Medikamente beziehen wollen, nicht rüttelt.

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