Neues Urteil des Bundesgerichts zum Versand von Arzneimitteln Medienmitteilung vom 8. Juli 2014
https://www.vsva.ch/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpg 150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA https://www.vsva.ch/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpgDer Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten 33 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, bedauert den Entschied des Bundesgerichtes, dass Zürcher Ärzte ohne Privatapotheke ihren Patienten die von diesen benötigten Medikamente nicht über eine Versandapotheke zustellen lassen dürfen.
Dem archaischen Zwang, Medikamente ausschliesslich vom Ladenhandel beziehen zu dürfen, sind die Patientinnen und Patienten derzeit immer noch in 9 (vor allem westschweizer) Kantonen hilflos ausgeliefert. Diese an mittelalterliche Verhältnisse erinnernde Ankettung an Ladenapotheken kommt das Gesundheitswesen teuer zu stehen, tragen die Schweizer Versandapotheken doch bereits heute jährlich gesamthaft rund 30 Millionen Franken an die Senkung der Gesundheitskosten bei.
Für den Entscheid des Bundesgerichtes, der sich für Hunderte von Patientinnen und Patienten, allerdings nur im Kanton Zürich, negativ auswirken wird, ist grundsätzlich nicht das Gericht zu kritisieren, sondern die bestehende Rechtsordnung. Selbst der Entscheid der Zürcher Stimmberechtigten aus dem Jahr 2008, der seit 2012 in Kraft steht, und der auch im Kanton Zürich zur vollen Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten, über welchen Kanal sie die von ihnen benötigten Medikamente beziehen wollen, hätte führen sollen, hat nicht genügend Kraft entfaltet, das Monopol der Ladenapotheken zu brechen. Es ist zu hoffen, dass das eidgenössische Parlament, das derzeit die Revision des Heilmittelgesetzes berät, der Patientenautonomie auch bezüglich der Wahlfreiheit beim Bezug von Arzneimitteln zum Durchbruch verhelfen wird.