Allgemein

Bern, September 2021 – Umfrage zeigt: Online-Versandhandel von Medikamenten und elektronisches Rezept (E-Rezept) schweizweit ein Bedürfnis

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Die aktuelle und repräsentative Umfrage im Auftrag des Verbandes der Schweizer Versandapotheken (VSVA) erhebt die Bedürfnisse der Schweizerinnen und Schweizer bezüglich Online-Versand von Medikamenten und zur E-Medikation. Die Ergebnisse bestätigen das Potenzial des Versandhandels von rezeptpflichtigen wie nicht rezeptpflichtigen Medikamenten. Zwei Drittel aller 1’052 Befragten möchten ferner ärztliche Rezepte entweder ausschliesslich elektronisch oder sowohl elektronisch und in Papierform erhalten. Beides ist für eine moderne, digitale Gesundheitsversorgung von grosser Bedeutung.

Der Online-Versandhandel von nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten ist heute in der Schweiz faktisch verunmöglicht. Mit der Heilmittelgesetz-Revision baute die Politik 2016 für den Versandhandel eine Hürde ein: Rezeptfreie Arzneimittel (sogenannte «OTC»-Arzneimittel, «over the counter») gibt es in der Schweiz nur gegen Rezept, was einen vorgängigen Arztbesuch notwendig macht. Anders bei den stationären Apotheken: Dort erhalten Kundinnen und Kunden OTC-Arzneimittel weiterhin rezeptfrei. Dies beschneidet die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten, die rezeptfreie Arzneimittel wie bspw. Bepanthen-Nasensalbe, Fenistil-Gel und Mebucaine-Lutschtabletten online bestellen möchten. Die Regulierung diskriminiert bestehende Online-Bezugsmöglichkeiten und bremst sowohl die Digitalisierung der Verkaufskanäle als auch das Bestreben, die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen. Die aktuelle Umfrage des VSVA zeigt: Diese Ungleichbehandlung ist vielen Befragten nicht bewusst oder bekannt, zahlreiche Befragte fordern die moderne Online-Bestellmöglichkeit sowie das elektronische Arzt-Rezept.

Chancen und Nutzen hoch gewichtet: Politischer Handlungsbedarf

Der Verband der Schweizer Versandapotheken VSVA und seine Mitglieder Zur Rose AG und MediService AG setzen sich für eine moderne und diskriminierungsfreie Regulierung des Versandhandels von Medikamenten ein. Sie sind Vorreiter und langjährige Praktiker. Dass insbesondere der Versand nicht rezeptpflichtiger Medikamente einem grossen Bedürfnis entspricht, belegt nun die aktuelle, repräsentative Umfrage, welche das Umfrageinstitut insight im Auftrag des VSVA vom 28. April bis 7. Mai 2021 bei 1’052 Schweizerinnen und Schweizer aller Altersklassen und aus allen Regionen durchgeführt hat. Die Umfrage zeigt, dass die aktuelle Gesetzgebung in mehreren Bereichen nicht den Bedürfnissen und Wünschen der Schweizer Bevölkerung entspricht.

Diese Umfrageergebnisse sind in der aktuellen politischen Debatte um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das E-Rezept und für die Versandapotheken relevant. Die auf vorgängigen Tiefeninterviews basierende Umfrage bestätigt teilweise, was die Mitglieder des Verbandes in der täglichen Arbeit und im Kontakt mit Kunden feststellen: Die Chancen und der Nutzen, die der Online-Versandhandel in der qualitativ hochstehenden und sicheren Versorgung mit Arzneimitteln bietet, werden höher gewichtet als potenzielle Risiken. Es ist Zeit, dass der Gesetzgeber eine entsprechende moderne, qualitätsfördernde und für alle Marktteilnehmer mit Versandapothekenbewilligung passende Regulierung erlässt. Betreffend E-Rezept behandelt das Parlament demnächst entsprechende Vorstösse, welche die dafür fehlende gesetzliche Verpflichtung fordern.

Informationslücken und klare Kundenbedürfnisse

Die Umfrage erhebt den Wissensstand zum online-Versandhandel sowie die Bedürfnisse in Bezug auf die Online-Bestellung von rezeptpflichtigen und nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten sowie die Bedeutung eines elektronischen Rezepts. Die Ergebnisse zeigen, wo die aktuelle Gesetzgebung der Realität im Markt nicht gerecht wird:

  1. Online-Bezugsmöglichkeit gilt als vorausgesetzt:

Eine versandfreundliche Regulierung auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente stellt für die meisten Personen in der Schweiz offenbar eine Selbstverständlichkeit dar: 70.6 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass bereits heute nicht-rezeptpflichtige Medikamente rezeptfrei online bestellt werden können (bei den 18-39-Jährigen beträgt dieser Anteil sogar 76.1 Prozent). Beratungsleistungen bei (online) Apotheken betonen 92.8 Prozent der Befragten, dass sie die Beratung beim Kauf nur bei Bedarf wünschen.

  1. Versand von nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten:

Der Online-Versand von nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten ist ein Bedürfnis: 48.7 Prozent der Befragten möchten zukünftig die Möglichkeit haben, nicht-rezeptpflichtige Medikamente auch ohne Rezept online bei einer Apotheke bestellen zu können. Deutlicher ist dieses Ergebnis sogar in der Deutschschweiz (53.3 Prozent) und bei den Altersgruppen 18-39-Jährige (56.2 Prozent) und 40-59-Jährige (50.1 Prozent). Als Hauptgründe wird die Bequemlichkeit, die hohe Medikamentenverfügbarkeit sowie die Möglichkeit, auch ohne Beratung einzukaufen, genannt.

  1. E-Medikation hat grosses Potenzial:

Fast zwei Drittel der Befragten sprechen sich für ein elektronisches Arzt-Rezept aus: Über ein Viertel der Befragten wünschen sich ein reines E-Rezept, zusätzliche 31.9 Prozent würden ärztliche Rezepte gerne sowohl in Papierform als auch elektronisch erhalten. Als Hauptvorteile gelten hier insbesondere der Zugriff auf Medikationsdaten, die Vermeidung von Fehlern und die Bequemlichkeit.

Der VSVA folgert aus den Umfrageergebnissen einerseits grosses Informationsbedürfnis der Schweizerinnen und Schweizer über die tatsächlichen Rahmenbedingungen und die heutige Benachteiligung des Versandhandels gegenüber stationären Apotheken. «Offensichtlich besteht hier Aufklärungsbedarf, die Information über die Praxis stationäre Apotheken im Vergleich zu jener der konzessionierten Versandapotheken muss besser werden», sagt Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose Group und Präsident des VSVA. Ob die Annahme vieler Befragten (70.6 Prozent), OTC-Versand finde in der Schweiz statt, auf tatsächlich erfolgten Versänden beruht und ob hier das geltende Gesetz längst unterlaufen wird, können die Umfrageergebnisse nicht klären. «Dies könnte nur durch eine umfassende Mystery-Shopping-Aktion geklärt werden», folgert Oberhänsli. «Wenn es sich zeigen würde, dass die Rezeptpflicht im OTC-Bereich längst unterlaufen wird, dann müsste das Heilmittelgesetz umso mehr raschestmöglich revidiert werden». Der VSVA und seine Mitglieder sind dafür längst bereit.

Andererseits, sagt André Lüscher, CEO von MediService, zeige die Umfrage differenziert die Bedürfnisse der einzelnen Bevölkerungsgruppen: «Das Bedürfnis vor allem der Altersgruppen der 18-39-Jährigen und der 40-59-Jährigen, OTC-Medikament inskünftig unkompliziert bestellen und beziehen zu können, ist klar ausgewiesen».  Ausserdem: «Die Zukunft ist digital, auch im Gesundheitswesen. Was wir schon länger wissen und wofür wir uns seit Jahren einsetzen, hat uns Corona nochmals gezeigt: Wir dürfen die Digitalisierung nicht verschleppen. Sie birgt, gerade im Gesundheitsbereich, viel Potenzial für Qualitätssteigerungen und Kosteneinsparungen.»

Sicherheit und Qualität stehen an oberster Stelle

Ein häufiges Argument, welches gegen die Gleichstellung des Online-Versandhandels mit den stationären Apotheken angeführt wird, ist die vermeintlich geringere Sicherheit. Möglicherweise fehlende Beratung wählten 47 Prozent der Befragten als Hürde für eine Online-Bestellung, 24 Prozent der Befragten verwiesen auf mögliche Datenschutz- und Sicherheitsbedenken. Für diese Personen sei es wichtig zu wissen, wie die Aufwendungen und der Standards der Versandhandel sind um qualitativ hochstehend und sicher zu sein. «Wir hören immer wieder, dass Online-Apotheken weniger sicher seien. Das Gegenteil ist der Fall», betont Emanuel Lorini, CEO von Zur Rose Schweiz. «Beim Versand rezeptpflichtiger Medikamente stehen Qualität und Sicherheit an oberster Stelle». Das ausgeklügelte Kontroll- und Versandsystem ist so erprobt, dass damit mindestens die Standards stationärer Apotheken erreicht werden – wenn sie nicht sogar übertroffen werden. Jede Bestellung wir unabhängig von drei Apothekerinnen und Apotheker kontrolliert.  «Bei Unklarheiten oder Fehlmedikationsverdacht können wir rasch eingreifen, die Kunden kontaktieren und nach Notwendigkeit mit deren Hausarzt Rücksprache nehmen. Wir tragen so zu einer höheren Medikamentensicherheit bei», sagt Lorini.

Schon bald ein generelles Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland? Medienmitteilung vom 17. Januar 2017

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Die deutsche Ladenapothekerschaft tut sich schwer mit Wettbewerbern, und der Bundesgesundheitsminister lässt sich von der sich beschädigt fühlenden Interessengruppe gerne instrumentalisieren: Hermann Gröhe (CDU) verspricht den Ladenbesitzern den Ausschluss bestimmter Wettbewerber per Gesetz. SPD-Gesundheitspolitik-Experte Karl Lauterbach hat sich demgegenüber auf die Seite der Kranken geschlagen.

Die Tausenden von Ladenapotheken in der Bundesrepublik Deutschland scheinen im Vorfeld der Bundestagswahlen was herzumachen, zumindest für die bürgerlichen Kräfte: Wie sonst hätte Hermann Gröhe (CDU), Bundesinister für Gesundheit, sich dazu hinreissen lassen, den stationären Versorgern in Aussicht zu stellen, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die den Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in der Bundesrepublik gleich gänzlich verbietet. Eine erfreuliche Gegenposition zu dieser gewerbepolitisch motivierten, protektionistischen Haltung nimmt Karl Lauterbach (SPD) ein. Diesem stehen die Millionen von durch die Post versorgten Patientinnen und Patienten näher. Lauterbachs Vorschlag, wie die durch Wettbewerb angeblich gefährdete stationäre Versorgung in Randgebieten besser sichergestellt werden könnte, verdient Aufmerksamkeit: Wenn Ladenapotheken, bedingt durch den Markteintritt von Wettbewerbern, in Bedrängnis geraten, ist nicht der Wettbewerb zu beseitigen, sondern das Problem an sich. Sinngemäss fordert Lauterbach deshalb, dass darbenden Ladenapotheken ein aus öffentlichen Mitteln zu bestreitender Strukturerhaltungsbeitrag gewährt werden sollte.

Und in der Schweiz?
Es ist zu hoffen, dass die letztlich peinliche deutsche Diskussion über ein mögliches Verbot des Versandkanals für verschreibungspflichtige Heilmittel zwecks Stützung der Ertragslage von Ladenapotheken nicht erneut auf die Schweiz überschwappt. Hierzulande hat das Parlament seit dem Jahr 2008 – zum Glück vor allem für Langzeitpatientinnen und -patienten – gleich mehrfach bestätigt, letztmals 2016 anlässlich der Revision des Heilmittelgesetzes, dass der unter strengen Vorschriften erfolgende Versand von Medikamenten eine sinnvolle und patientenfreundliche Ergänzung bestehender Versorgungsmodelle darstellt. Dem ist auch so – denn welche Versorgung ist dichter als die Direktversorgung der Patientinnen und Patientinnen ans Krankenbett? Sollte die Diskussion in der Schweiz dennoch wieder aufflackern, würde VSVA Vorschläge, die darauf abzielen, die flächendeckende Versorgung mit stationären Apotheken durch Subventionen zu garantieren, unterstützen.

Bundesrepublik Deutschland: Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt Medienmitteilung vom 21. Oktober 2016

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Eindrückliches und patientenfreundliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen künstlich hochgehaltener Medikamentenpreise in der Bundesrepublik Deutschland: Weil es gegen das Gebot des freien Warenverkehrs in der EU verstossen würde, sind Versandapotheken, die von einem europäischen Drittstaat aus Patientinnen und Patienten in der Bundesrepublik bedienen, nicht mehr gehalten, sich an die in der BRD geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zu halten. Diesen Sieg zugunsten von sinkenden Medikamentenpreisen in Deutschland hat eine Patientenorganisation erstritten. Die Ladenapotheker geben sich entsetzt und blasen zum Gegenangriff.

Über Jahre hinweg haben deutsche Ladenapotheken sich an einem «Gefäss» gelabt, das ihnen für den Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten gesundheitsökonomisch zumindest fragwürdige Gewinne eingefahren hat: Mit einer bundesweit geltenden «Preisbindung» wurde sichergestellt, dass mit verschreibungspflichtigen Medikamenten Erträge erzielt werden konnten, die nicht mit dem Wohl der Patientinnen und Patienten rechtfertigbar waren, sondern stets und ausschliesslich dem Erhalt von teilweise veralteten Versorgungsstrukturen dienten. Mit dieser Subvention soll nun gemäss EuGH Schluss sein. Letztlich in Anerkennung der Vorteile des Bezugs von Medikamenten über eine Versandapotheke – eine flächendeckendere Gesamtversorgung als diejenige, die der Versandhandel anbietet, kann man sich kaum vorstellen – hat der EuGH entschieden, dass es gegen das Gebot des freien Warenverkehrs in der EU verstossen würde, wenn deutsche Patientinnen und Patienten nicht ins benachbarte EU-Ausland ausweichen dürften, um dem in ihrem Land künstlich hochgehaltenen Preisniveau zu entfliehen. Erstaunlich, dass der bislang geltende, nationale Protektionismus ausgerechnet von der BRD eingefordert wurde, die doch sonst belehrend durch den Kontinent zieht und Staaten daran erinnert, dass Nationalismus ein Auslaufmodell sei.

Gegenangriff der Ladenapotheker: Nur Wahlkampf?
Um sich ihre angestammten Privilegien vielleicht doch noch sichern zu können, haben die deutschen Ladenapotheken jetzt zum Gegenangriff geblasen. Mit einer aus dem Freistaat Bayern stammenden «Bundesratsinitiative» soll versucht werden, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in der BRD gleich total zu verbieten – denn das liesse das EU-Recht zu. Die lokale und parteipolitische Herkunft der Bundesratsinitiative lassen allerdings vermuten, dass im Vordergrund solchen Handelns nicht die Wahrnehmung der Patienteninteressen und auch nicht der vorgeschützte Erhalt der Versorgungsstrukturen stehen, sondern dass damit einzig eine für die in Bayern bevorstehenden Landtagswahlen bedeutende Klientel, die Ladenapotheker, bedient werden soll. Bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Behörden des Bundes dieses scheinheilige Manöver durchschauen und verhindern, dass in Deutschland wohnende Patientinnen und Patienten wegen ihrer Erkrankung und der damit verbundenen Notwendigkeit, Medikamente beziehen zu müssen, zu einer Art von «Ladenbesuchszwang» verdonnert werden – und dazu, einem Gewerbezweig zu auch in moralischer Hinsicht dubiosen Gewinnen zu verhelfen.

Wirtschaftlicher Schaden durch gefälschte Medikamente Medienmitteilung vom 8. Oktober 2016

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Allein in der Europäischen Union gehen den dort ansässigen Pharmaunternehmen in jedem Jahr rund 10 Milliarden Euro durch gefälschte Medikamente verloren. Die weltweit zu verzeichnenden Verluste dürften ein Mehrfaches davon betragen. Gefälschte Medikamente gefährden also nicht nur die gesundheitliche Sicherheit der Patientinnen und Patienten, sondern schaden auch der Wirtschaft. VSVA rät daher erneut eindringlich dazu, beim Postbezug von Medikamenten ausschliesslich amtlich zugelassene Versandapotheken zu berücksichtigen – am besten eine in der Schweiz zugelassene Versandapotheke.

Gemäss dem deutschen Privatsender n-tv gehen den in der EU tätigen Pharmaunternehmen Jahr für Jahr rund 10 Milliarden Euro durch gefälschte Medikamente verloren. Diese Zahl, die sich auf eine Meldung des europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) stützt, entspreche rund 4,4 Prozent des Gesamtumsatzes der Pharmabranche und vernichte rund 38’000 Arbeitsplätze.

Schaden eventuell noch grösser
Den veröffentlichten Zahlen liegt eine EUIPO-Studie zugrunde, die den Fokus allerdings allein auf den europäischen Markt richtete. Da in die Untersuchung weder die Einfuhren von gefälschten Medikamenten in die EU noch die Einbussen, welche Hersteller dadurch in Kauf zu nehmen haben, dass ihnen auf Märkten in Nicht-EU-Ländern Verkäufe entgehen, mit einbezogen wurde, muss angenommen werden, dass der durch illegal hergestellte Medikamente erzielte Verlust der EU-Pharmaunternehmen in Wirklichkeit noch erheblich grösser ist.

Nur zugelassene Versandapotheken bieten Gewähr für die Echtheit von per Post bezogenen Medikamenten Medienmitteilung vom 8. September 2016

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

In regelmässigen Abständen orientieren Zoll- und andere Sicherheitsbehörden über das Abfangen von in Umlauf befindlichen, teilweise gefälschten Medikamenten. Die rigorose Kontrolle an der Grenze wird vom VSVA ausdrücklich begrüsst, denn im Ausland per Post bezogene Medikamente bergen oftmals grosse Risiken. Sicher ist der Medikamentenbezug stets nur dann, wenn die Bezugsquelle eine amtlich zugelassene Apotheke ist. Sämtliche in der Schweiz zugelassenen Versandapotheken können eine maximale Sicherheit gewährleisten.

Im Jahr 2013 hatte der Schweizer Zoll noch 1’096 Sendungen mit illegalen Medikamentenimporten sichergestellt, 2014 waren es bereits 1’225. An der Spitze stehen mit 53 Prozent die Erektionsförderer, gefolgt von Schlaf- und Beruhigungs- (13 Prozent) und von Schlankheitsmitteln (10 Prozent). Bei Verdacht auf illegale Medikamentenimporte informiert der Zoll umgehend das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Die Zahlen für das Jahr 2015 sind zwar noch nicht bekannt, es ist aber wiederum mit einem Anstieg zu rechnen.

Nur bei amtlich zugelassenen Versandapotheken und -Drogerien bestellen
VSVA begrüsst naturgemäss den Postbezug von Medikamenten, der in der Schweiz allerdings stets das Beibringen eines ärztlichen Rezepts voraussetzt, was für verschreibungspflichtige Medikamente eine Selbstverständlichkeit darstellt, für nicht verschreibungspflichtige Medikamente jedoch einer nur noch hierzulande vorzufindenden, protektionistischen Schikane gleichkommt. In der EU können nicht verschreibungspflichtige Medikamente rezeptfrei bestellt werden. Dennoch rät VSVA zur Vorsicht: Nicht jede Versandapotheke oder -Drogerie, die aus der EU heraus ihre Produkte anbietet, kann die Qualität der verschickten Arzneimittel gewährleisten. VSVA rät Bestellerinnen und Bestellern darauf zu achten, dass die Bezugsquelle stets eine amtlich zugelassene Apotheke oder Drogerie ist.

Verordnungen zum revidierten Heilmittelgesetz Medienmitteilung vom 8. August 2016

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Am 18. März 2016 hat das Eidgenössische Parlament Ja gesagt zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe – und nun ist auch die Referendumsfrist dagegen abgelaufen. Dennoch tritt das revidierte Gesetz noch nicht in Kraft. Vorerst hat der Bundesrat eine Reihe von Verordnungen anzupassen und neu zu formulieren. Diese Aufgabe fällt ihm zu, weil sich der National- und der Ständerat in wichtigen Fragen nicht einigen konnten und es beide Kammern als den leichteren Weg ansahen, ihre gesetzgeberische Aufgabe an die Exekutive zu delegieren.

Dem Beschluss der ab dem Jahr 2009 eingeleiteten Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) ist eine mehrjährige strittige Beratung vorausgegangen; für das Zustandekommen der Revision war es am Schluss sogar notwendig, die Einigungskonferenz der eidgenössischen Räte anzurufen. Dennoch: Die vom Bundesrat angestrebten Ziele konnten nur zum Teil erreicht werden. Im Besonderen ist es nicht gelungen, die vom Bundesrat ursprünglich angestrebte Zentralisierung des Heilmittelrechts durchzusetzen. In der allerersten Botschaft zur Revision HMG 2. Etappe hatte der Bundesrat noch vorgeschlagen, den Kantonen einen Teil der ihnen im Heilmittelrecht verbleibenden Restkompetenzen zu entziehen und sie neu dem Bund anzuvertrauen. In den mehrjährigen Beratungen zur Revision des HMG bekamen fortan andere Zielsetzungen mehr Gewicht, zur Hauptsache Anliegen betreffend die erleichterte Selbstmedikation, die Unterbindung von Korruptionstatbeständen sowie Regeln zur Marktüberwachung und zur Steuerung von Margen. Gesamthaft gesehen lief die Revision unter dem politischen Versprechen, dass sie zu einer erheblichen Senkung der Medikamentenpreise und damit zu einer Abbremsung der Kostenspirale im Gesundheitswesen führen sollte. Die Revision hat die gewünschten Effekte aller Voraussicht nach nicht oder nur in unzureichendem Ausmass zu Folge. Vielmehr wird das bisherige Recht zementiert. Erfolgen wird allerdings eine geringfügige Umverteilung von Marktzutrittsrechten (Ärzte geben Privilegien an Ladenapotheken ab, Ladenapotheken ihrerseits geben Privilegien an Drogerien ab).

Inkrafttreten des revidierten HMG nicht vor 2018
Das revidierte HMG konnte sich am Ende nur deshalb durchsetzen, weil das Parlament darauf verzichtete, es bei bis zum Schluss strittig gebliebenen Fragen zu einer Konfrontation kommen zu lassen, was zum Scheitern der Vorlage geführt hätte. Der «Kompromiss», der zum Zustandekommen eingegangen wurde, bestand darin, die Ausgestaltung wesentlicher materieller Fragen – durchaus solcher, die eigentlich auf Gesetzesstufe geregelt werden müssten – an den Bundesrat zu delegieren, d.h. auf Verordnungsebene zu verschieben. Auch deshalb wird das revidierte HMG eine Reihe von neuen bürokratischen Hürden und eine generelle Stärkung der Verwaltung nach sich ziehen. Die vom Bundesrat zu regelnde Materie ist dabei derart relevant, dass zu den angepassten und zu den neu zu erlassenden Vollzugsverordnungen anfangs 2017 eine Vernehmlassung stattfinden soll, was ungewöhnlich ist. Mit einem Inkrafttreten des revidierten HMG ist also nicht vor 2018 zu rechnen.

Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe vom Parlament beschlossen Medienmitteilung vom 18. März 2016

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Es hätte der «grosse Wurf» werden sollen: Den Patientinnen und Patienten hätte endlich zu echter Wahlfreiheit bezüglich Bezugskanal der von ihnen benötigten Medikamente verholfen werden sollen, und die Preise für Arzneimittel hätten purzeln sollen, ohne den Forschungs- und Werkplatz Schweiz zu gefährden. Herausgekommen ist ein revidiertes Heilmittelgesetz, das mit leicht verändertem Wortlaut das weitestgehend Gleiche festschreibt wie das derzeit noch geltende. Das neue Recht hält an so gut wie allen alten Zöpfen, darunter auch am Ladenbesuchszwang für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, fest. Einzige Gewinnerin des neuen Gesetzes ist die Bürokratie.

Wer in der Schweiz verschreibungspflichtige Medikamente lieber per Post beziehen statt sie im Laden kaufen möchte, darf dies tun. Es reicht, der Bestellung ein ärztliches Rezept beizulegen oder alternativ den verschreibenden Arzt mit der Bestellung zu beauftragen. Das war schon unter dem gelten Recht so und wird auch in Zukunft so bleiben. National- und Ständerat haben, dem Bundesrat folgend, dies so beschlossen.

Endlich: Ein fester Platz für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Immerhin: Mit der neuen, alten Vorschrift hat sich der Postbezug von verschreibungspflichtigen Medikamenten seinen in rund 10 Jahren erstrittenen Platz in der Versorgungslandschaft jetzt definitiv sichern können. Rund 5 Prozent aller verschreibungspflichtigen Medikamente werden derzeit in der Schweiz per Post bezogen, von Leuten, die einen Laden nicht besuchen wollen oder können. Trotz dieses relativ geringen Marktanteils haben die etwas mehr als 30 in der Schweiz zugelassenen Versandapotheken damit auch zu einem positiven ökonomischen Effekt beigetragen: Medikamente per Post sind in jedem Fall die kostengünstigste Bezugsvariante.

Keine Fortschritte beim OTC-Versand
Anders war – und leider: bleibt – die Situation beim Postbezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (OTC): Ausgerechnet hier hält das Parlament am Ladenbesuchszwang fest. Mit diesem Bekenntnis zum Erhalt von verkrusteten Strukturen und von Privilegien angestammter Anbieter hat der Gesetzgeber den Patientinnen und Patienten keinen Gefallen getan. Personen, die OTC lieber online bestellen möchten, werden auch in Zukunft gezwungen sein, ihre Einkäufe im Ausland zu tätigen – verbunden mit gewissen Risiken, erfolgen die Bestellungen denn nicht bei einer zugelassenen, qualitätsgesicherten Versandapotheke. VSVA bedauert das Festhalten am antiquierten Versorgungsmodell und hofft, dass diese offenkundige Schwachstelle des neuen Heilmittelgesetzes zeitnah nachgebessert werden kann.

Ladenbesuchszwang für den Bezug von rezeptfreien Medikamenten? Medienmitteilung vom 29. September 2015

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Schallende Ohrfeige des Bundesgerichts für alle Schweizer Patientinnen und Patienten, die sich die Freiheit nehmen wollen oder – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – müssen, für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht eine Ladenapotheke oder Drogerie zu berücksichtigen, sondern die sich die von ihnen benötigten Arzneimittel lieber per Post zustellen lassen möchten.

In der Schweiz gilt: Wer nicht verschreibungspflichtige Medikamente (sog. OTC) lieber per Post beziehen statt im Laden kaufen möchte, muss dafür ein ärztliches Rezept vorlegen können. Diese an sich absurde Bestimmung ist jetzt vom Bundesgericht sogar verschärft worden: Das Rezept (notabene für den Bezug von nicht rezeptpflichtigen) Medikamenten darf nur ausgeführt werden, wenn es auf einem persönlichen Kontakt zwischen Patientin/Patient und Arzt beruht. Mit dieser Schwelle, die rechtlich raffiniert konstruiert, aber sachlich abstrus ist, bewirkt das Bundesgericht für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten faktisch einen Ladenbesuchszwang. Ob das Gericht mit seinem Urteil auch einen Beitrag gegen das Ladensterben in der Apotheken- und Drogerienbranche leisten wollte, muss bis zum Vorliegen der Urteilsbegründung offen bleiben.

Klar ist: Der Preis, den Patientinnen und Patienten für die von ihnen benötigten Medikamente bezahlen, ist in der Schweiz auch deshalb hoch, weil er eine Prämie für den Erhalt verkrusteter Branchenstrukturen enthält. Das Bundesgerichtsurteil beweist, dass die in der Schweiz als hoch wahrgenommenen Gesundheitskosten gelegentlich durchaus «hausgemacht» sind, indem sie teilweise auf gesetzlich festgeschriebenen und nun offenbar auch bundesgerichtsresistenten Protektionismus zurückzuführen sind. Der Gesetzgeber bleibt gefordert.

Klares Bekenntnis für die Direktversorgung mit Medikamenten auch seitens des Ständerats Medienmitteilung vom 15. Dezember 2014

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten über 30 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, hat mit Freude das Ergebnis der Beratungen zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe im Ständerat zur Kenntnis genommen. Der Ständerat anerkennt die Direktversorgung mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal. Es kann jetzt davon ausgegangen werden, dass Personen, die sich die von ihnen benötigten Medikamente nach Hause liefern lassen wollen oder müssen, dies auch in Zukunft tun können.

Da hinsichtlich des Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten zwischen der Haltung des Ständerats und derjenigen des Nationalrats keine Differenz besteht ist jetzt sichergestellt, dass, sollte das revidierte Heilmittelgesetz dereinst in Kraft treten, die heutige, bewährte Versandpraxis auch unter dem Regime des neuen Rechts fortbestehen wird. Eine die Direktversorgung betreffende Differenz zwischen National- und Ständerat besteht einzig noch hinsichtlich des Versandes von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (OTC). Hier will der Ständerat erfreulicherweise patientenfreundlicher sein als der Nationalrat, der – aus was für Gründen auch immer – die Patienten dazu zwingen möchte, auch für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen (!) Medikamenten vorgängig ein ärztliches Rezept (!) beibringen zu müssen.

Fragwürdige Position
Die dem VSVA angehörenden Mitglieder versorgen derzeit jährlich rund 350’000 Patientinnen und Patienten per Post mit den von ihnen benötigten Medikamenten. Da es sich bei diesen Patientinnen und Patienten vorwiegend um Behinderte und Langzeiterkrankte sowie um in entlegenen Gebieten wohnende Personen handelt, ist VSVA erstaunt, dass sich sowohl im National- als auch im Ständerat ausgerechnet die Ratslinke für zusätzliche Schikanen stark gemacht hat.

Ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit anerkennt die Direktversorgung mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal Medienmitteilung vom 27. November 2014

150 150 Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA

Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten über 30 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, hat das Ergebnis der Vorberatungen zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe in der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) zur Kenntnis genommen. VSVA ist erfreut, dass die Kommission die Direktversorgung mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal anerkennt und an der Entscheidungsfreiheit der Patientinnen und Patienten, über welchen Bezugskanal sie die von ihnen benötigten Medikamente beziehen wollen, nicht rüttelt.

Derzeit lassen sich in der Schweiz pro Jahr rund 350’000 Patientinnen und Patienten, vor allem Behinderte und Langzeiterkrankte, ihre Medikamente per Post zustellen. Der Versandkanal stellt dabei eine wichtige Ergänzung zu weiteren Vertriebskanälen, vor allem zu den Ladenlokalen der Apotheker und Drogisten, dar. Für Patientinnen und Patienten vorteilhaft wirken sich beim Postbezug nicht nur die ‒ teilweise zwingend erforderliche ‒ Bequemlichkeit der Lieferung an die Haustür, sondern vor allem die beim Postbezug so gut wie immer tieferen Medikamentenpreise aus.

Postversand von Medikamenten nur durch zugelassene Apotheken

Gemeinsam mit dem Bundesrat und mit dem Nationalrat will nun auch die SGK-S im zu revidierenden Heilmittelgesetz an der Zulassung des in der Schweiz seit rund 20 Jahren bestens erprobten und patientenseitig äusserst geschätzten Postversands von Medikamenten unter strengen Auflagen festhalten. Sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sollen in der Schweiz weiterhin direkt und kostengünstig bezogen werden können, was vor allem benachteiligten Patientinnen und Patienten zu Gute kommt. VSVA begrüsst im Besonderen, dass der Postversand von Medikamenten in der Schweiz auch in Zukunft nur durch zugelassene Apotheken soll erfolgen dürfen, weil damit wirksam verhindert werden kann, dass Medikamente über den oftmals unkontrollierten ausländischen Internethandel bezogen werden.

  • 1
  • 2