Der Verband der Schweizerischen Versandapotheken VSVA, der die in der Schweiz zugelassenen und qualitätsgesicherten über 30 Versandapotheken und ihre rund 350’000 Patientinnen und Patienten vertritt, hat mit Freude das Ergebnis der Beratungen zur Revision des Heilmittelgesetzes 2. Etappe im Ständerat zur Kenntnis genommen. Der Ständerat anerkennt die Direktversorgung mit Medikamenten als wichtigen Distributionskanal. Es kann jetzt davon ausgegangen werden, dass Personen, die sich die von ihnen benötigten Medikamente nach Hause liefern lassen wollen oder müssen, dies auch in Zukunft tun können.
Da hinsichtlich des Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten zwischen der Haltung des Ständerats und derjenigen des Nationalrats keine Differenz besteht ist jetzt sichergestellt, dass, sollte das revidierte Heilmittelgesetz dereinst in Kraft treten, die heutige, bewährte Versandpraxis auch unter dem Regime des neuen Rechts fortbestehen wird. Eine die Direktversorgung betreffende Differenz zwischen National- und Ständerat besteht einzig noch hinsichtlich des Versandes von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (OTC). Hier will der Ständerat erfreulicherweise patientenfreundlicher sein als der Nationalrat, der – aus was für Gründen auch immer – die Patienten dazu zwingen möchte, auch für den Bezug von nicht verschreibungspflichtigen (!) Medikamenten vorgängig ein ärztliches Rezept (!) beibringen zu müssen.
Fragwürdige Position
Die dem VSVA angehörenden Mitglieder versorgen derzeit jährlich rund 350’000 Patientinnen und Patienten per Post mit den von ihnen benötigten Medikamenten. Da es sich bei diesen Patientinnen und Patienten vorwiegend um Behinderte und Langzeiterkrankte sowie um in entlegenen Gebieten wohnende Personen handelt, ist VSVA erstaunt, dass sich sowohl im National- als auch im Ständerat ausgerechnet die Ratslinke für zusätzliche Schikanen stark gemacht hat.