Der Versandhandel mit Medikamenten ist in der Schweiz der jüngste aller Vertriebskanäle für Medikamente und gesetzlich stark eingeschränkt: Medikamente dürfen nur von öffentlichen Apotheken mit Bewilligung zum Versandhandel verschickt werden, und der Versand ist beschränkt auf rezeptpflichtige Medikamente. Zu den versorgten Patientinnen und Patienten gehören vor allem solche mit seltenen Krankheitsbildern, solche mit dem Bedarf nach Dauermedikation und Personen, die in entlegenen Gebieten ohne Ladenapotheke oder Arztpraxis wohnen. Die Dienstleistungen des Versandkanals nehmen seit seiner Einführung vor rund 15 Jahren zwischenzeitlich jährlich mehr als 250‘000 Patientinnen und Patienten in Anspruch. Die Direktversorgung mit Medikamenten entlastet die Kosten des Gesundheitswesens in der Schweiz gegenwärtig um mehr als 30 Millionen Franken pro Jahr – und dies zusätzlich zu allen weiteren Sparanstrengungen.
Die dem VSVA angehörenden Mitglieder haben sich zur Einhaltung strengster Standesregeln verpflichtet. Sie genügen allesamt der Leitlinie zur Qualitätssicherung des Versandhandels in öffentlichen Apotheken der Schweizerischen Kantonsapothekervereinigung (KAV). Damit unterscheiden sich die dem VSVA angehörenden Versandapotheken ganz klar vom aufkeimenden, über keinerlei Sicherheitsstandards verfügenden und teilweise illegalen Internethandel mit Medikamenten.